Stationäre Jugendhilfe
Kontext entwickelt individuell ausgerichtete, stationäre Hilfsangebote für Kinder, Jugendliche und Familiensysteme.
Seit 2003 entwickelt unsere Einrichtung in Kooperation mit dem Jugendamt, stationäre Wohnprojekte, die individuell auf die Bedarfe der Hilfeempfänger ausgerichtet sind.
Aus unserem Leitbild abzuleiten, gehört es zu unserem Selbstverständnis, dass die bereits bestehenden Konzeptionen und die pädagogischen Handlungsansätze der einzelnen Wohnprojekte, fortlaufend und kontinuierlich auf Fachebene reflektiert und auf die aktuelle Situation der Nachfrage weiterentwickelt und angepasst sind.
Durch diesen Ansatz haben sich die bereits bestehenden stationären Hilfsangebote von Kontext aufgebaut und bilden das heutige Fundament der verschiedenen Wohnprojekte für Kinder, Jugendliche und Familien.
Aus den teilweise unterschiedlichen pädagogischen Konzepten und Betreuungsintensitäten, bietet Kontext ein breit aufgestelltes Angebot in der Jugendhilfelandschaft:
- Jugendwohnprojekte und Verselbständigungsangebote in Düsseldorf Wohnprojekte Stresemann
- Jugendwohnprojekt für Grenzgänger in der Verselbständigung in Düsseldorf Wohnprojekt Mindener
- Intensivwohngruppe für männliche junge Menschen in Düsseldorf Wohnprojekt Kölner
- Wohngruppe für männliche Kinder und Jugendliche in Krefeld Wohnprojekt Heinrich
- Wohngruppen für Kinder / Geschwisterkinder Wohnprojekt Haus Bielefeld in Bielefeld, Wohnprojekt Fürstenberg in Düsseldorf, Wohnprojekt Eichendorff in Neuss
- Wohnformen nach § 19 KJHG (Mutter-Kind-Wohnen)
Alle Wohnprojekte befinden sich in normalen Lebensumfeldern (Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern; Einfamilienhäuser in Wohnsiedlungen), um eine möglichst natürliche, alltägliche und lebensnahe Grundlage für die pädagogische Arbeit zu schaffen. In allen stationären Angeboten arbeiten pädagogische Fachkräfte, die sich in Festanstellung befinden. Die jeweiligen Pädagogen–Teams erhalten regelmäßig fachliche Beratung innerhalb der Einrichtung und externe Supervision.
Die stationären Hilfeangebote unterliegen der Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt Rheinland.